Komplett renovierte und mit viel Liebe eingrichtete Wohnung in alter Villa aus österreichisch-ungarischen Monarhie
BESCHREIBUNG
Hier möchten wir Ihnen eine Wohnung in einer alten Villa aus der Zeiten österreichisch-ungarischen Monarhie, vorstellen.
Wohnung befindet sich in der ersten Etage und hat 80 m2 Wohnfläche.
Die Wohnung besteht aus: Wohnzimmer, Küche + Esszimmer, Flur mit Garderobe, Gäste WC, Eltern-Schlafzimmer, Kinderzimmer, Badezimmer mit Dusche, Wäscheraum, und Loggia. Loggia hat 8,60 m2 und bietet schöne Meerblick.
Zu der Wohnung gehört noch: Abstellraum im Dachgeschoss (12 m2), Abstellraum im Erdgeschoss (14,20 m2) und ein Parkplatz. Wohnung hat auch Nützungsrecht für ein Teil des Gartens (ca 50 m2). Wohnung ist modern eingerichtet mit viel Liebe zum Detail. Große Fensterflächen bieten den Räumen viel Tageslicht. Entfernung zum Meer beträgt 100 m. Da sich dieses Haus in Zentrum der Stadt befindet sind Einkaufsmöglichkeiten, Post, Ambulanz, Caffes und Restaurants nur einige Schritte entfernt.
Einige Worte über Opatija: Opatija ist eine mondäne touristische Destination an der Adria. In der Vergangenheit war Opatija wegen des milden Klimas ein Sommer- und Winterurlaubsort der österreichisch-ungarischen Adeligen. Heute ist sie die Stadt der Luxushotels und der einstigen Villen und Privatresidenzen, die in wunderschöne Hotels mit Wellnesscentren, Kongressälen und Schwimmbädern verwandelt wurden.
Elegante Geschäfte, Loungebars und Hotelterrassen erinnern an mondäne Weltdestinationen.
Ein Spaziergang durch die gepflegten Parks und auf der Küstenpromenade (Lungomare 12 km), wie auch das Baden am Stadtstrand oder in kleineren Buchten, bieten eine seltene Verbindung vom Genuss des Naturzaubers und des hohen Lebensstils, der vom Geist der Vergangenheit durchzogen ist.
MERKMALE
- Anzahl der Zimmer : 3
- Meerblick : Ja
- Entfernung zum Meer : cca 100 m
- Heizung : Strom
- Baujahr : 1920
- Renoviert : Ja
Sehr geehrte Kunden, die Maklerprovision beträgt laut Geschäftsbedingungen 3 % + MwSt. (25 %), insgesamt 3,75 % des Kaufpreises.
Die Immobilie kann nur mit einem unterzeichneten Maklervertrag besichtigt werden, der die Grundlage für weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Provision bildet, alles in Übereinstimmung mit dem Gesetz über Maklergeschäfte bei Immobilientransaktionen.